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Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Erdgas Plauen GmbH für Abweichungen des Anlagenverlaufs von den ausgehändigten Planunterlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Zudem übernimmt die Erdgas Plauen GmbH keine Gewähr für die aktuelle Richtigkeit der ausgehändigten Pläne. Das gilt auch für eventuelle mündliche Erläuterungen.
Dieser Hinweis bezieht sich sowohl auf die Position als auch auf die Tiefe der Versorgungsanlagen. Er gilt ebenfalls für nicht eingezeichnete stillgelegte Versorgungsanlagen.
Grundlage für die Ausführung von Erdarbeiten im Bereich der Versorgungsanlage bildet das Arbeitsblatt GW 315. Vor Baubeginn muss der Antragsteller die tatsächliche Seiten- und Tiefenlage von Versorgungsanlagen* der Erdgas Plauen GmbH genau feststellen, ggf. durch Handschachtung.
Bei Zweifeln über die tatsächliche Lage der Anlagen muss der Antragsteller bei der Erdgas Südsachen GmbH eine örtliche Einweisung beantragen. Der Antragsteller ist verpflichtet, jegliche Beschädigung - auch eine Beschädigungen der Umhüllung - dem auskunftserteilenden Bereich der Erdgas Plauen GmbH sofort für eine Besichtigung und Beseitigung zu melden.
* Der Begriff der Versorgungsanlage umfasst neben der Gasversorgungsleitung insbesondere Kathodenschutzkabel, Steuerkabel und eigene Stromleitungen der Erdgas Plauen GmbH sowie sämtliche zu einer Versorgungsanlage zählenden Bestandteile.
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