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Schachtscheine

Schachtscheine beantragen

Vor der Ausführung von Erd- und Tiefbauarbeiten benötigen Sie, besonders auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, Informationen zu den im Baubereich befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, egal ob Sie die Arbeiten selbst ausführen oder eine Baufirma beauftragen. Eine Auskunft über Versorgungsleitungen ist dafür auf jeden Fall erforderlich. In der Auskunft über Versorgungsleitungen erteilen wir Ihnen die Schachterlaubnis und teilen Ihnen gegebenenfalls den Verlauf wichtiger Leitungen auf Ihrem Grundstück mit.

Wichtig:
Wir benötigen unbedingt einen aussagekräftigen Plan des Bauvorhabens, möglichst im Maßstab 1:500 oder 1:1000. Die Baugrenzen sollten deutlich erkennbar sein. Die Datei bitte im GIF-Format senden (Auflösung mind. 300 dpi). Scannen Sie den Plan dazu einfach ein und überspielen Sie die Bilddatei auf unseren Server.


Geben Sie nun Ihre Daten zu den geplanten Erdarbeiten an. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Persönliche Angaben:

Nachname/Firma:*

Vorname:*

Strasse/Nr.:*

PLZ:*

Ort:*

Telefon:*

E-Mail (falls vorhanden):

Baumaßnahme:

Ort der Baumaßnahme:*

Verantw. Bauleiter:

Art der Baumaßnahme:*

Straße(n) von:*

Bis:*

Baubeginn:*

Bauausführende Firma:*

Plan hochladen:

Nun können Sie die Datei Ihres Plans hochladen.
Bitte nur Dateien im GIF-Format senden
(Auflösung mind. 300 dpi).*


Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Wir müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Erdgas Plauen GmbH für Abweichungen des Anlagenverlaufs von den ausgehändigten Planunterlagen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Zudem übernimmt die Erdgas Plauen GmbH keine Gewähr für die aktuelle Richtigkeit der ausgehändigten Pläne. Das gilt auch für eventuelle mündliche Erläuterungen.

Dieser Hinweis bezieht sich sowohl auf die Position als auch auf die Tiefe der Versorgungsanlagen. Er gilt ebenfalls für nicht eingezeichnete stillgelegte Versorgungsanlagen.

Grundlage für die Ausführung von Erdarbeiten im Bereich der Versorgungsanlage bildet das Arbeitsblatt GW 315. Vor Baubeginn muss der Antragsteller die tatsächliche Seiten- und Tiefenlage von Versorgungsanlagen* der Erdgas Plauen GmbH genau feststellen, ggf. durch Handschachtung.

Bei Zweifeln über die tatsächliche Lage der Anlagen muss der Antragsteller bei der Erdgas Südsachen GmbH eine örtliche Einweisung beantragen. Der Antragsteller ist verpflichtet, jegliche Beschädigung - auch eine Beschädigungen der Umhüllung - dem auskunftserteilenden Bereich der Erdgas Plauen GmbH sofort für eine Besichtigung und Beseitigung zu melden.

* Der Begriff der Versorgungsanlage umfasst neben der Gasversorgungsleitung insbesondere Kathodenschutzkabel, Steuerkabel und eigene Stromleitungen der Erdgas Plauen GmbH sowie sämtliche zu einer Versorgungsanlage zählenden Bestandteile.

Alle Angaben korrekt?

Dann:

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